Frühgeborene stehen oft vor einer unsicheren Zukunft. Obwohl ein Fötus nach 24 Schwangerschaftswochen als lebensfähig gilt, überleben nur etwa 60 Prozent der so früh geborenen Babys – viele mit lebenslangen Komplikationen. Bei Geburten mit 22 Wochen sinkt die Überlebensrate auf nur 10 Prozent.
Eine künstliche Gebärmutter könnte diese Babys retten. Im Oktober erhielten Forscher der Technischen Universität Eindhoven in den Niederlanden ein Stipendium von 2,9 Mio. € (ca. 2,5 Mio. £) für die Entwicklung eines Prototyps.
Dieses Projekt ist nicht allein: 2017 überführten Forscher in Philadelphia fetale Lämmer im Alter von 105 bis 115 Tagen (entspricht ca. 28 bis 30 Wochen beim Menschen) in einen Biobeutel mit künstlichem Fruchtwasser. Nach Wochen entwickelten sich die Lämmer normal.
Im März 2019 hielten ein australisches und japanisches Team jüngere Lämmer ab etwa 95 Tagen in einem ähnlichen System am Leben. Dr. Matthew Kemp, Leiter der Studie, betont: Die Forscher verstehen das fetale Wachstum im Mutterleib noch nicht vollständig, was die Nachbildung erschwert.
Die Niederländer planen einen klinikreifen Prototyp in fünf Jahren, doch Kemp schätzt längere Fristen. Aufgrund hoher Kosten wird die Technologie bald nicht breit verfügbar sein.
Derzeitige künstliche Gebärmütter sind fortschrittliche Inkubatoren: Sie bieten einen flüssigkeitsgefüllten Raum, in dem der Fötus über eine „Plazenta“ Nährstoffe und Sauerstoff erhält. Bis zur vollständigen Ektogenese – der Extrakorporalen Inkubation einer gesamten Schwangerschaft – ist es ein großer Schritt.

Viele Bioethiker mahnen: Die Technologie entwickelt sich rasch, wir müssen die Implikationen jetzt bedenken.
In einer futuristischen Vision könnte sie viel bewirken, sagt Dr. Elizabeth Yuko, Bioethikerin an der Fordham University in New York. Sie ermöglicht Schwangerschaften bei Krankheit, Unfruchtbarkeit, Alter oder Geschlecht und könnte Lasten von Frauen nehmen.
Doch Bedenken bestehen: Eine extrakorporale Schwangerschaft könnte reproduktive Rechte umkehren, warnt Elizabeth Chloe Romanis, Juristin und Bioethikerin an der University of Manchester. Die Entscheidung über Abtreibung läge dann möglicherweise nicht mehr bei der Frau.
Rechte basieren auf lebendiger Geburt. „Ein Fötus in einer künstlichen Gebärmutter erfüllt das nicht zwingend“, sagt Romanis. „Das wirft Fragen zu neuen ex-utero menschlichen Entitäten auf.“